Die klinisch-psychologische Diagnostik dient der Abklärung von Fähigkeiten, Stärken und Schwächen, der Beantwortung von Fragestellungen und der Abklärung von Symptomen und ihrer möglichen Ursachen.
Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben, sich bei Ihrem Kind Auffälligkeiten zeigen, bevorstehende Veränderungen bzw. Entscheidungen zu Verunsicherungen führen, wenden Sie sich gerne an uns!
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.
Kostenerstattung: Für die klinisch-psychologische Diagnostik bekommen Sie im Falle einer krankheitswertigen Verdachtsdiagnose (ausgenommen davon sind Lese-Rechschreibstörung, Rechenstörung und Intelligenzminderung) von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten (i.d.R. ca. 50%) refundiert. Voraussetzung dafür ist die Zuweisung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, für Neurologie oder Psychiatrie – jeweils mit Kassenvertrag. Bei Zuweisung durch einen Allgemeinmediziner ist vorab eine chefärztliche Genehmigung einzuholen. Auf dem Zuweisungsschein müssen eine konkrete Fragestellung sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose, nach ICD-10 kodiert, angegeben sein.